Vorgeburtliche Anmeldung
„Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) dient in der Schweiz dazu, die Bevölkerung im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Zudem regelt es zahlreiche weitere Bereiche im Gesundheitswesen. Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören“, so das Bundesamt für Gesundheit BAG. Weiter beschreibt das Krankenversicherungsgesetz: „Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für Krankenpflege versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertreterin versichern lassen.“
Deshalb lohnt es sich, Kinder bereits vor der Geburt bei einer Krankenkasse anzumelden. Sie können unverbindliche Angebote bei den Krankenkassen anfordern.